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Versicherungsvertragsrecht

Das Versicherungsvertragsrecht befasst sich mit Verträgen des jeweiligen Versicherungsnehmers mit seiner Versicherung. So fällt hier beispielsweise darunter die Abwicklung von Brandschäden, Hausratsschäden, Kaskoschäden, Lebens- versicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder ähnlichem. Hierunter fallen auch Deckungsanfragen bei der Rechtschutzversicherung.

Darüber hinaus geht es auch häufig um Fragen des Versicherungsvertrages mit den jeweiligen „Klauseln“.

Herr Rechtsanwalt Meier hat in diesem Bereich ebenfalls eine langjährige Erfahrung und sich mit den jeweiligen Versicherungsvertragsbedingungen beschäftigt.

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