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Verkehrs- und Unfallrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Wir übernehmen, wenn Sie einen Unfall gehabt haben, die Schadensregulierung, also sämtliche Verhandlungen mit den Versicherern. Diese gestalten sich oft schwierig. Herr Rechtsanwalt Meier ist auf diesem Gebiet seit 1979 tätig und kann auf eine umfassende Erfahrung zurückgreifen.

Deshalb raten wir jedem Mandanten an, unverzüglich nach einem Unfall - ob glaublich verschuldet oder unverschuldet - mit unserer Kanzlei Verbindung aufzunehmen, um fehlerhaftes Verhalten gegenüber der Polizei oder auch gegenüber dem Unfallgegner zu verhindern.

Auch bei Fragen ob ein An- oder Umbau an einem Fahrzeug zulässig ist, bei Fragen der Betriebserlaubnis usw. beraten wir Sie gerne.

Besonders im Zusammenhang mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug durch das Strafgericht oder die Führerscheinbehörde haben wir langjährige und grundlegende Kenntnisse und Erfahrung. Hier hat Herr Rechtsanwalt Meier vor einigen Jahren sogar in Bezug auf Entziehung wegen Betäubungsmittelrecht, eine bahnbrechende Entscheidung beim Verwaltungsgericht Ansbach erstritten.

Nehmen Sie deshalb umgehend bei Vorliegen eines der oben genannten Probleme Kontakt mit unserer Kanzlei auf, damit wir eine zügige Beratung, Schadensabwicklung oder auch Maßnahmen für Sie veranlassen können.

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