Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich insbesondere mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, aber auch mit Verstößen gegen Vorschriften, wie beispielsweise die Hackfleischverordnung. Auch in diesem Bereich hat Herr Rechtsanwalt Meier eine nahezu 25-jährige Erfahrung. Auch hier gilt, wie in den anderen Verfahren, sich unmittelbar und unverzüglich mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen, um fehlerhafte Aussagen oder Angaben gegenüber Polizeibeamten oder auch gegenüber Verwaltungsbehörden zu vermeiden.
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