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Handelsrecht

Hier hat Herr Rechtsanwalt Meier umfangreiche Kenntnisse bei dem Vorliegen eines Handelskaufs, bzw. beim Vorliegen von Handelsgeschäften. Hier sind beispielsweise die kurzen Rügefristen zu beachten.

In diesem Zusammenhang ist auch wichtig darauf hinzuweisen, dass beispielsweise bei Übernahmen von Handelsgeschäften mögliche Haftungsrisiken übernommen werden, wenn sich der Übernehmende nicht ausreichend absichert.

Auch in diesem Zusammenhang beraten wir unsere Mandanten.

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