Gesellschaftsrecht
Wir beraten Mandanten vor dem Abschluss von Gesellschaftsverträgen, beraten sie darüber, welche Art von Gesellschaftsvertrag für die jeweilige Firma bzw. für die jeweilige vertragliche Verbindung richtig und notwendig ist.
Das Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem die Gründung von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, einer GmbH, sowie von Kommanditgesellschaften. Wir entwerfen für Sie Gesellschaftsverträge, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Wenden Sie sich, auch wenn nur eine Beratung erforderlich ist, an unsere Kanzlei. Wir werden Sie gerne und kompetent in diesen Fragen beraten und begleiten.
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