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Ehe- / Familienrecht

Herr Rechtsanwalt Meier ist seit 1983 schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Unter Familienrecht fallen sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Scheidungen, auch so genannte Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Getrenntlebens- und nachehelicher Unterhalt, das Sorgerecht, das Umgangsrecht, der Zugewinnausgleich, Versorgungs- ausgleich und solche Angelegenheiten wie Adoption und Pflegschaft.

In diesen Fachbereichen kann Herr Rechtsanwalt Meier auf eine nahezu 25-jährige Erfahrung zurückblicken. Herr Rechtsanwalt Meier bearbeitet Familiensachen schwer- punktmäßig. Er hat schon mehr 2.000 Familiensachen bearbeitet.

Wir raten an, hier im Falle von Problemen unverzüglich einen Beratungstermin zu vereinbaren, da fehlerhaftes Verhalten bereits im Vorfeld zu weit reichenden Konsequenzen, insbesondere bei einer späteren Scheidung führen kann. Aufgrund der langjährigen Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Meier, der in diesem Bereich wohl die längste Erfahrung im südlichen Landkreis hat, können Sie Fehler vermeiden.

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