Arbeitsrecht
Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten, verhaltens- bedingten oder personenbedingten Kündigung, einer Abmahnung, Lohn- und Gehaltszahlungen, der Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen, den Verhandlungen von Aufhebungsverträgen, der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen.
Der Arbeitsgerichtsprozess wird in der Regel im ersten Gütetermin durch Einigung der Parteien beendet. Die Chancen und Risiken auf beiden Seiten bestimmen, zu welchen Bedingungen eine Einigung getroffen werden kann. Wir analysieren mit Ihnen, wie sehr Sie die arbeitsrechtlichen Regelungen und tatsächlichen Vorgaben beachtet haben. Sodann vertreten wir Ihre Interessen kompetent und engagiert mit allen erforderlichen fachlichen Argumenten, um ein optimales Verhandlungsergebnis zu erzielen. In geeigneten Fällen vertreten wir Sie auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht.
Eine Vertretung ist aber nicht nur für den individuellen Bereich (Individualarbeitsrecht), sondern auch im übergreifenden Arbeitsrecht (Kollektivarbeitsrecht) z.B. bei Streitigkeiten oder Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften u.a. bei Betriebsschließungen und -verlagerungen oder -vereinbarungen erforderlich. Wir beraten daher auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts.
Umwandlungen von Unternehmen benötigen in Fragen der Mitbestimmung und der betrieblichen Altersversorgung und bei der Erstellung und Gestaltung von Sozialplänen entsprechenden fachlichen Hintergrund. Wir begleiten Unternehmensumwandlungen im arbeitsrechtlichen Fachbereich und führen für Sie die Verhandlungen beim Interessenausgleich und Sozialplan und begleiten Sie bei Betriebsübergängen.
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